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AG Erkelenz, 12.03.2019 - 15 C 182/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erkelenz, 12.03.2019 - 15 C 182/18
- LG Mönchengladbach, 10.03.2020 - 4 S 54/19
- BGH, 26.03.2021 - V ZR 77/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04
Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem …
Auszug aus AG Erkelenz, 12.03.2019 - 15 C 182/18
Gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Anspruchsgegner den dem Inhalt des Eigentums entsprechenden Zustand wieder herzustellen, geschuldet ist in jedem Fall die Beseitigung der Störungsquelle (BGH Urteil vom 4.2.2005, V ZR 142/04).
- LG Mönchengladbach, 10.03.2020 - 4 S 54/19 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 12.03.2019 - 15 C 182/18 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Die Klägerin verfolgt mit der Berufung ihr erstinstanzliches Begehren weiter, soweit die Klage abgewiesen wurde und beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 12.03.2019 - 15 C 182/18 dahingehend abzuändern, dass die Beklagte verurteilt wird, 1. die auf dem Grundstück J-Straße in 41844 Wegberg im Bereich der dortigen Lagerhalle xx aufgestellten beiden Entsorgungscontainer samt Inhalt zu entfernen;.